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Leben mit Alzheimer - Rechtliche und finanzielle Fragen

Mit dem Fortschreiten der Krankheit kann die betroffene Person immer weniger die Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen. Es ist daher wichtig, sich möglichst früh Gedanken über folgende Themenkreise zu machen. Lassen Sie sich dabei z.B. von der Alzheimervereinigung, Pro Senectute oder auf Ihrer Gemeinde beraten:

Welche finanziellen Mittel sind vorhanden, um Pflegekosten etc. in Zukunft zu decken?

Meist kommen neben dem eigenen Vermögen mehrere Quellen in Frage: das kann ggf. von der Krankenversicherung über AHV-Ergänzungsleistungen bis zu Sozialhilfe reichen. Klären Sie frühzeitig die Vermögenssituation.

Was soll mit dem Vermögen zu Lebzeiten und nach dem Tod passieren?

Erstellen Sie Ihr Testament (alles handschriftlich, mit Unterschrift, Ort und Datum) oder ändern Sie es, solange Sie noch urteilsfähig sind. Auf Ihrer Gemeinde finden Sie Unterstützung.

Welche Kosten sind von der Krankenkasse gedeckt?

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Pflegeleistungen und Hilfsmittel erstattet werden.

Wie soll es mit der Betreuung weitergehen? Welches Heim käme in Frage?

Informieren Sie sich über die verschiedenen ambulanten und stationären Möglichkeiten der Betreuung/Pflege. Schauen Sie sich verschiedene Heime an.
Homepage des Heimverbandes Schweiz; vielfältige Suchmöglichkeiten nach Alters- und Pflegeheimen in der Schweiz (in der Rubrik Institutionen)

Ist die Haftpflichtsituation geregelt (wenn Patient einen Schaden verursacht)?

Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer und lassen Sie die demente Person in Ihre persönliche Haftpflicht einschliessen, wenn sie bei Ihnen wohnt (entfällt, sofern die Person unter Vormundschaft steht).

Wer soll einmal die Vormundschaft übernehmen? Soll ein Beistand gewählt werden?

Alleinstehende Alzheimer-Patienten, die Hilfe bei der Vermögensverwaltung oder bei anderen Geschäften benötigen, können sich auf der Gemeinde erkundigen, ob ein Beistand für sie in Frage kommt. Es gibt verschiedene Stufen bis eine Person als unmündig erklärt wird und unter Vormundschaft gestellt wird. Auch für die Angehörigen ist es hilfreich, sich über die Bedingungen einer Vormundschaft zu informieren. Es wird auf jeden Fall ein Gutachten benötigt. Wenn möglich wirkt ein Angehöriger als Vormund. Die Wünsche des Patienten werden soweit möglich berücksichtigt.
Gesetzestext im Zivilgesetzbuch zu Fragen der Vormundschaft>

 

   
 
15.08.06
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