Leben mit Alzheimer - Rechtliche und finanzielle Fragen
Mit dem Fortschreiten der Krankheit kann die betroffene Person
immer weniger die Verantwortung für ihre Entscheidungen
übernehmen. Es ist daher wichtig, sich möglichst früh
Gedanken über folgende Themenkreise zu machen. Lassen Sie sich
dabei z.B. von der Alzheimervereinigung, Pro Senectute oder auf Ihrer
Gemeinde beraten:
Welche finanziellen Mittel sind vorhanden, um Pflegekosten
etc. in Zukunft zu decken?
Meist kommen neben dem eigenen Vermögen mehrere Quellen
in Frage: das kann ggf. von der Krankenversicherung über
AHV-Ergänzungsleistungen bis zu Sozialhilfe reichen. Klären
Sie frühzeitig die Vermögenssituation.
Was soll mit dem Vermögen zu Lebzeiten und nach dem Tod
passieren?
Erstellen Sie Ihr Testament (alles handschriftlich, mit
Unterschrift, Ort und Datum) oder ändern Sie es, solange Sie noch
urteilsfähig sind. Auf Ihrer Gemeinde finden Sie
Unterstützung.
Welche Kosten sind von der Krankenkasse gedeckt?
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche
Pflegeleistungen und Hilfsmittel erstattet werden.
Wie soll es mit der Betreuung weitergehen? Welches Heim
käme in Frage?
Informieren Sie sich über die verschiedenen ambulanten
und stationären Möglichkeiten der Betreuung/Pflege. Schauen
Sie sich verschiedene Heime an.
Homepage des Heimverbandes Schweiz;
vielfältige Suchmöglichkeiten nach Alters- und Pflegeheimen
in der Schweiz (in der Rubrik Institutionen)
Ist die Haftpflichtsituation geregelt (wenn Patient einen
Schaden verursacht)?
Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer und lassen Sie die demente
Person in Ihre persönliche Haftpflicht einschliessen, wenn sie bei
Ihnen wohnt (entfällt, sofern die Person unter Vormundschaft
steht).
Wer soll einmal die Vormundschaft übernehmen? Soll ein
Beistand gewählt werden?
Alleinstehende Alzheimer-Patienten, die Hilfe bei der
Vermögensverwaltung oder bei anderen Geschäften
benötigen, können sich auf der Gemeinde erkundigen, ob ein
Beistand für sie in Frage kommt. Es gibt verschiedene Stufen bis
eine Person als unmündig erklärt wird und unter Vormundschaft
gestellt wird. Auch für die Angehörigen ist es hilfreich,
sich über die Bedingungen einer Vormundschaft zu informieren. Es
wird auf jeden Fall ein Gutachten benötigt. Wenn möglich
wirkt ein Angehöriger als Vormund. Die Wünsche des Patienten
werden soweit möglich berücksichtigt.
Gesetzestext im Zivilgesetzbuch zu Fragen der Vormundschaft>
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