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Erkennung - Ärztliche Diagnose
Wenn Verdacht auf Demenz besteht, wird der Arzt / die Ärztin die betreffende
Person umfassend untersuchen, um herauszufinden, welches die Ursachen sind.
Dazu gehören auch Blut- und Urintests. Damit kann man zwar nicht Alzheimer
nachweisen, jedoch andere Erkrankungen ausschliessen. Desweiteren werden verschiedene
Tests gemacht, um die geistige Leistungsfähigkeit einzuschätzen.
Diese können für die Betroffenen unter Umständen sehr beschämend
sein. Insbesondere, wenn sie einfache Aufgaben nicht erfüllen können.
Vielleicht hilft die Begleitung durch einen Nahestehenden. Falls Sie glauben,
dass das Ergebnis durch irgend einen Umstand verfälscht wurde, sollten
Sie dies mit dem Arzt / der Ärztin besprechen. Eine Aufnahme des Gehirns
wird in der Regel ebenfalls erstellt (CT,
MRT).
Nach der Untersuchung nimmt der Arzt / die Ärztin einen Katalog mit
Krankheitsbeschreibungen zur Hilfe, um Alzheimer zu diagnostizieren. Man wird
Ihre Symptome als Alzheimer bezeichnen, wenn folgende Bedingungen erfüllt
sind (nach DSM-IV).
- Entwicklung multipler kognitiver Defizite, die sich zeigen in:
- einer Gedächtnisbeeinträchtigung
- mindestens einer der folgenden Störungen:
- Aphasie: Störung der Sprache
- Apraxie: beeinträchtigte Fähigkeit, motorische Aktivitäten
auszuführen
- Agnosie: Unfähigkeit, Gegenstände zu identifizieren bzw.
wiederzuerkennen
- Störung der Exekutivfunktionen, d.h. Planen, Organisieren, Einhalten
einer Reihenfolge
- Die kognitiven Defizite aus A1 und A2 verursachen eine signifikante Beeinträchtigung
der sozialen und beruflichen Funktionen.
Zu diesen allgemeinen Demenzkriterien werden dann noch die spezifischen Kriterien,
z.B. für die Alzheimer-Demenz hinzugefügt.
- Verlauf schleichend und durch fortgesetzten kognitiven Abbau gekennzeichnet
- Ausschluss einer Depression
- Ausschluss einer rasch einsetzenden Bewusstseinstrübung (=Delir)
- Die Störung kann nicht durch eine andere Störung auf Achse I
(z.B. Major Depression, Schizophrenie) besser erklärt werden.
Je nach Eindeutigkeit des Befundes wird der oder die Betroffene direkt von ihrem Vertrauensarzt weiter behandelt oder an einen Spezialisten überwiesen. Dies kann z.B. ein Neurologe sein (Memory-Klinik oder psychiatrische Poliklinik). |
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